Bestätigung zum iSFP/Vor-Ort-Beratungsbericht

Wenn Sie einen vom BAFA geförderten Vor-Ort-Beratungbericht zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 haben, wird dieser dem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) gleichgestellt. Bitte nutzen Sie daher die „Bestätigung zum iSFP/Vor-Ort-Beratungsbericht“ und laden diese über das BAFA-Portal zum Vorgang hoch.

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